Zu diesem Rechtsgebiet gehören insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen anlässlich der Beschädigung von Sachen und der Verletzung von Personen, das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht. Zu unserem Beratungsschwerpunkt gehören insoweit die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen, Ansprüchen aus Garantie und wegen eines Rücktritts vom Vertrag.
Auch bei Fragen zur Gültigkeit, Widerruflichkeit und Kündbarkeit von Verträgen und einzelnen Vertragsklauseln beraten wir unsere Mandanten.
Den Einzug von Forderungen, also die außergerichtliche und erforderlichenfalls auch gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, übernehmen wir ebenfalls.
Unser Beratungsangebot umfasst alle Aspekte des Mietrechts, von der Vertragsgestaltung bis zur Räumungsklage. Dabei beraten wir sowohl im Wohnraummietrecht wie auch im Gewerberaummietrecht. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen (auch Arztpraxisverträgen), bei Fragen der Nebenkosten- und der Heizkostenabrechnung sowie bei der Mieterhöhung oder Modernisierung. Auch das Problem der Schönheitsreparaturen wirft immer wieder Konfliktpotential auf. Viele Fragen ranken sich um das Problem der Wohnungsmängel und um die Möglichkeit einer eventuellen Mietminderung. Das Mietrecht war in den letzten Jahren großen Veränderungen unterworfen. Dies betrifft vor allem auch den Kündigungsschutz und die Frage des Eigenbedarfs. Auch hier beraten und vertreten wir Sie – natürlich auch bei Kündigungen und bei eventuell notwendig werdenden Räumungsklagen.
Wir beraten WEG-Verwalter im Wohnungseigentumsrecht, insbesondere zu rechtlichen Streitigkeiten im Rahmen der Verwaltung und auch bei der Vorbereitung von Eigentümerversammlungen. Wir vertreten die Wohnungseigentümergemeinschaft sowie auch einzelne Eigentümer bei der Durchsetzung ihrer Rechte gerichtlich und außergerichtlich. Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern entstehen in der Abgrenzung des Gemeinschaftseigentums zu dem Sondereigentum sowie der Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer untereinander. Probleme entstehen zudem häufig im Rahmen der Erstellung von Wirtschaftsplänen und der sich daraus ergebenden Verpflichtung zur Zahlung von Hausgeldern.
Wir beraten Sie bei der Erstellung von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen und dem Erwerb einer Eigentumswohnung oder deren Verkauf.
Wir begleiten und beraten Käufer oder Verkäufer von Grundstücken oder Wohnungseigentum bei der Erstellung und Prüfung der Vertragsentwürfe, im Rahmen der Vertragsverhandlungen, sowie der notariellen Beurkundung.
Im Hinblick auf bestehende Miet-, Pacht- und sonstige grundstücksbezogene Verträge führen wir für Sie die Due-Diligence (Risikoprüfung) durch. Bei Fragen zur Belastung von Grundstücken (Nießbrauch, Dienstbarkeit, Erbbaurecht) können Sie sich ebenso an uns wenden wie im Falle (nach-)vertraglicher Auseinandersetzungen oder Rahmen der Zwangsvollstreckung sowie des Zwangsversteigerungsverfahrens.
Wir sind mit den Besonderheiten des Maklerrechts vertraut, das weniger von gesetzlichen Vorschriften, als vielmehr von Einzelfallentscheidungen der Gerichte geprägt und damit weitgehend Richterrecht ist. Unsere Beratung umfasst die sach- und risikogerechte Gestaltung von Maklerverträgen sowie die Durchsetzung oder Abwehr von Provisionsansprüchen
Der Pachtvertrag richtet sich zum Teil nach den mietrechtlichen Vorschriften. Anders als beim Mietvertrag kann der Pachtvertrag allerdings nicht nur über Sachen, sondern zusätzlich auch über Rechte geschlossen werden. Ferner wird nicht nur der Gebrauch der Sachen beziehungsweise Rechte gestattet, mit dem Pachtvertrag ist auch die Ziehung der Früchte möglich, also die wirtschaftliche Nutzung. Genau wie die Miete wird das Pachtverhältnis durch Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch Kündigung beendet. Für die meisten Pachtverträge treten neben den zivilrechtlichen Vorschriften noch weitere Gesetze hinzu, wie bspw. das Bundesjagdgesetz bei der Pacht einer Jagd. Pachtverträge finden heute überwiegend in der Gastronomie und der Landwirtschaft Anwendung. Auch hier beraten wir Sie von der Erstellung oder Prüfung eines Vertrages bis zu dessen Abwicklung.
Das Nachbarrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Grundstücksnachbarn, insbesondere Bestimmungen, die sich mit den gemeinsamen Grundstücksgrenzen befassen. In der Regel beschränkt sich die anwaltliche Tätigkeit nicht nur auf die Geltendmachung oder Abwehr nachbarrechtlicher Ansprüche. Oft ist beispielsweise eine Grenzstreitigkeit lediglich Ausfluss eines viel tiefer liegenden Konflikts zwischen den Parteien. Anders als im Wohnungseigentumsrecht ist hier keine Gemeinschaftsordnung oder Hausverwaltung gegeben, wodurch eine Klärung schwieriger herbeizuführen ist. Die Aufgabe des Rechtsanwalts im Nachbarrecht ist daher häufig beratender Natur. Schon im Vorfeld eines erwarteten Rechtsstreits können viele Probleme durch eine geeignete anwaltliche Beratung beseitigt werden.
Der Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts umfasst die Rechtsverhältnisse der Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH, KG, GmbH & Co. KG) und Personengesellschaften (OHG, GbR) mit ihren vielfältigen Verflechtungen zum Bilanz- und Steuerrecht, Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrecht, Arbeitsrecht, Kartellrecht, Handwerks- und Gewerberecht, aber auch zum Erb- und Familienrecht sowie zum Insolvenz- und Strafrecht. Die Rechtsbeziehungen zwischen Kaufleuten sind in ganz besonderem Maße durch die Spezialregelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) geprägt.
Das Handelsrecht ist das sog. „Sonderprivatrecht für Kaufleute“, welches für die meisten Unternehmer gilt. Dieses stellt ein spezielles Gebiet des Privatrechts dar, obwohl es auch öffentlich-rechtliche Normen enthält. Anwendung findet das Handelsrecht nicht nur auf Kaufleute, die Handel treiben, sondern auch auf Handwerk, Industrie und andere Wirtschafts- und Dienstleistungszweige. Es berücksichtigt die besonderen Anforderungen des Wirtschaftsverkehrs an Schnelligkeit und Eigenverantwortung des kaufmännischen und unternehmerischen Rechtsverkehrs.
Unsere Beratung und Vertretung erfasst insbesondere:
Das Gesellschaftsrecht ist das nationale und zunehmend auch europäische Recht der Personenvereinigungen des Privatrechts, die um des gemeinsamen konkreten Zweckerreichens willen durch Rechtsgeschäft gegründet werden. Wichtig sind hierbei neben der genauen Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, die Analyse und die Zielorientierung, gerichtet auf die Wahl der sich im konkreten Einzelfall am besten geeigneten Unternehmens- oder Gesellschaftsform (GmbH, OHG, KG, GmbH & Co. KG, AG, SE, UG, Ltd. etc.)
Unsere Beratung und Vertretung erfasst insbesondere:
Wir beraten und vertreten Sie in allen Fragen des Erbrechts und der lebzeitigen Vermögensnachfolge. Wir streben dabei friedfertige Lösungen an, ohne den Streit zu fürchten. Unser oberstes Ziel ist es dabei, den Frieden in der Familie zu wahren. Auch in streitträchtigen Erbauseinandersetzungen finden sich in den meisten Fällen außergerichtliche Lösungen.
Mit dem Eintritt des Erbsfalls entstehen zahlreiche Probleme (z.B. als Mitglied einer Erbengemeinschaft oder als Pflichtteilsberechtigter), die gelöst werden müssen. Wir unterstützen Sie bei der praktischen -auch prozessualen- Bewältigung.
Menschen, die auf Grund einer psychischen Krankheit, auf Grund einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre eigenen Angelegenheiten in vollem Umfang oder partiell in eigener Verantwortung zu regeln, können von Amts wegen oder auf eigenen Wunsch unter rechtliche Betreuung gestellt werden. In Anbetracht dessen. dass die Menschen immer älter werden, erfährt das Betreuungsrecht eine immer weitreichendere Bedeutung.
Dabei stehen wir sowohl Betroffenen, als auch Angehörigen und Betreuern rechtlich beratend im außergerichtlichen und gerichtlichen Bereich zur Verfügung.
Der Schwerpunkt unserer juristischen Tätigkeit im Bereich Arbeitsrecht liegt auf der umfassenden Beratung und Vertretung von Unternehmen in sämtlichen arbeitsrechtlichen Belangen.
Wir gestalten Arbeits- und Dienstverträge unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung. Alt-Verträge werden von uns überprüft und deren Inhalt angepasst.
Darüber hinaus sind wir umfassend bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus Arbeitsverhältnissen, deren Beendigung oder solchen, die mit einem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit tätig.
Aber auch die Vertretung und Beratung von Arbeitnehmern im Rahmen arbeitsrechtlicher Auseinandersetzungen gehört zu unserem Tätigkeitsfeld. Durch diese Mandatsstruktur ist es uns möglich, für den jeweiligen Mandanten optimale Lösungen zu finden und diese – außergerichtlich und gerichtlich – erfolgreich in Ihrem Sinne durchzusetzen.
Angesichts immer stärker umkämpfter Märkte müssen Wettbewerber zur Einhaltung der geltenden Gesetze angehalten werden. Auch das eigene Handeln soll Mitbewerbern keinen Anlass geben, Forderungen wegen irreführender Angaben, missverständlicher Widerrufsbelehrungen, Verletzungen von Unternehmenskennzeichen etc. geltend machen zu können.
Wie müssen Preisangaben gestaltet sein? Welche Angaben müssen eine Homepage und Vertragsbedingungen enthalten? Welche Informationen muss Werbung mitteilen? In welchem Umfang darf man sich auf fremde Kennzeichen und Marken beziehen?
Ist die Verwendung von AdWords zulässig? Drohen Abmahnungen auch dann, wenn man sich Angeboten anderer anschließt, z. B. auf Internet-Plattformen? Welche Nachahmungen von Mitbewerbern muss man sich gefallen lassen?
Die auftauchenden Fragen sind so vielgestaltig wie das Marktgeschehen selbst. Wir beraten Sie zu den Rahmenbedingungen, die das geltende Recht setzt. Aber auch, wenn bereits Konflikte mit Mitbewerbern aufgetreten sind, finden wir mit Ihnen Wege, Ihre Rechte zu wahren und zu verteidigen.
Wir vertreten in allen Bereichen des Verkehrsrechts, insbesondere dem Verkehrszivilrecht, dem Verkehrsverwaltungsrecht, als auch dem Verkehrsstrafrecht (Bußgeld- und Ordnungswidrigkeiten). Durch Zufall, Unachtsamkeit oder Verhalten der Verkehrsteilnehmer können Ansprüche anderer entstehen.
Wir beraten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche nach einem Unfall. Wir verteidigen Sie in Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren, wir beraten bei allen Fragestellungen in Zusammenhang mit Ihrem Führerschein, drohenden Fahrverboten, Punktereduzierung, und Vorbereitung der MPU. Wir informieren über Rechte und Ansprüche, übernehmen die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen (z.B. Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden, Reparaturkosten ggf. Ersatzbeschaffung, Abschleppkosten, Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall, Nachteile bei der eigenen Versicherung usw.) nach einem Verkehrsunfall gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Kfz-Haftpflichtversicherung und vertreten Sie insoweit auch im Falle eines Rechtstreites vor Gericht. Wir sind beim Beantworten und Ausfüllen der Anfragen Ihrer Versicherungen bzw. von Behörden behilflich und kümmern uns bei Bestehen um den Erhalt der Deckungszusage Ihrer Rechtsschutzversicherung.
Im Bereich des Gesundheitsrechts beraten wir sowohl Leistungserbringer als auch Patienten.
Das Gesundheitsrecht im weiteren Sinne umfasst u.a. das Recht der medizinischen und zahnmedizinischen Behandlung, das Kassenarzt- und Kassenzahnarztrecht sowie das Apothekenrecht, das Arzneimittel- und Medizinprodukterecht und das Berufs- und Haftungsrecht der Heilberufe und Tierärzte.
Die Leistungserbringer im Gesundheitssektor agieren im komplexen System des Gesundheitsrechts unter engen rechtlichen Rahmenbedingungen. Dies betrifft sowohl Ärzte als auch medizinische Einrichtungen, Krankenhäuser, Apotheken, Arznei- und Hilfsmittelhersteller sowie Heilmittelanbieter. Wir beraten Leistungserbringer in allen Fragen des ärztlichen und zahnärztlichen Zulassungsrechts und der beruflichen Zusammenarbeit untereinander und mit Dritten sowie bei Regressen der Krankenkassen, darüber hinaus übernehmen wir die Abwehr von Haftungsansprüchen. Ferner beraten wir Ärzte, Zahnärzte, Apotheker sowie Tierärzte und Heilmittelanbieter in berufsrechtlichen Angelegenheiten und vertreten diese bei der Durchsetzung der Vergütung ihrer Leistungen gegenüber Patienten und Versicherungen, Apotheker außerdem in apothekenrechtlichen Fragen und bei Retaxationen der Krankenkassen.
Den weiteren Gegenstand der medizinrechtlichen Beratung bildet das spezielle Gesellschaftsrecht der Heilberufe und die rechtliche Begleitung des Kaufs und der Übernahme einer ärztlichen Praxis oder einer Apotheke. Nicht zuletzt ergeben sich spezifische medizinrechtliche Aspekte in der arbeitsrechtlichen Beratung von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Tierärzten.
Patienten beraten und vertreten wir bei der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen wegen fehlerhafter ärztlicher oder zahnärztlicher Behandlung (Behandlungsfehler) oder Fehlern bei der ärtzlichen Aufklärung und im Bereich der Pflege sowie bei Leistungsansprüchen gegenüber der privaten Krankenversicherung.
Ärzte beraten und vertreten wir bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Einen Schwerpunkt unserer Tätigkeit bildet die Rechtsberatung im Bau- und Immobilienrecht in Spanien. Unser anwaltliches Leistungsangebot bezieht sich insbesondere auf die Beratung beim Abschluss eines Kauf- und/oder Bauvertrages sowie auf die rechtliche Betreuung beim Kauf/Verkauf oder bei der Errichtung eines Hauses in Spanien. Zu unserer Tätigkeit im spanischen Immobilienrecht gehört auch unsere rechtliche Hilfe bei der Erledigung und Regelung von Formalitäten mit Notariaten, Kommunalverwaltungen, Grundbuch-, Katasterämtern, Steuerbehörden etc.
Unsere Tätigkeit für Sie in Deutschland und Spanien beschränkt sich nicht auf die Beratung im spanischen Immobilienrecht. Wir bieten Ihnen auch unsere Hilfe bei der Auswahl geeigneter Fachleute an, wenn Sie weitergehenden Bedarf an steuerlicher Beratung, Maklertätigkeiten, Finanzierungsberatung, Versicherungsvermittlung, Architekten und Innenarchitekten haben. Wir können Sie also bereits bei der Immobiliensuche beraten. Sie können unsere Beratungstätigkeit auch in Anspruch nehmen, wenn Sie noch keinen Kaufvertragsentwurf vorliegen haben. Schon bei der Suche nach Grundstücken/Häusern/Wohnungen können wir Sie in rechtlicher Hinsicht beraten und unterstützen.
Das spanische Gesellschaftsrecht umfasst das Recht der Personengesellschaft, der Körperschaft, der nichtkapitalistischen Körperschaft und der Kapitalgesellschaft spanischen Rechts.
Unsere Kanzlei ist auf die Beratung von Unternehmen ausgerichtet, die im deutsch-spanischen Wirtschaftsverkehr tätig sind. Wir helfen Firmen der verschiedensten Sektoren (erneuerbare Energien, neue Technologien, Tourismus) ihre Geschäftsideen und -vorhaben in Spanien prompt und sicher zu verwirklichen.
Unser Tätigkeitsfeld umfasst insbesondere:
Aufgrund der Internationalisierung der Lebensverhältnisse eines immer größer werdenden Teiles der Bevölkerung und der sich durch die EU-Erbrechtsverordnung 650/12 verändernden Anwendungsvorschriften im europäischen Erbrecht, werden Konstellationen, in denen der Bürger sich die Frage stellen muss, welches nationale Erbrecht auf seinen Erbfall überhaupt angewendet wird und welche Konsequenzen dies für die Erben hat, immer häufiger.
Unsere Kanzlei berät deutsche und spanische Staatsbürger mit Vermögen in Deutschland und/oder Spanien, einem Wohnsitz in einem der beiden Länder, gemischt deutsch-spanische Ehepartner und Mehrstaatler über das deutsche und das spanische nationale Erbrecht sowie über das spanische Foralerbrecht (z.B. auf den Balearen).
Wir beraten und vertreten unsere Mandantschaft im Hinblick auf eine optimale Nachlassplanung und begleiten diese bei der Erstellung von Testamenten. Wir betreuen Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer in Fragen der Erbfolge, dem Bestehen, der Höhe und der Einforderung von Pflichtteilen und Vermächtnissen, der Auswirkungen von Schenkungen im Vorfeld eines Erbfalles, der rechtlichen Voraussetzungen, der Verwaltung und der Auflösung von Erbengemeinschaften. Diese Betreuung umfasst die außergerichtliche Beratung und, sofern erforderlich, die gerichtliche Vertretung vor deutschen und spanischen Gerichten.